Anträge

Förderrichtlinien der Waldorf-Stiftung

Die Waldorf-Stiftung fördert Initiativen und Projekte, die einen unmittelbaren Bezug zur Waldorfpädagogik haben. Dies können Projekte sein,

  • die für oder von Waldorfschülern entwickelt wurden,
  • die Innovation befördern,
  • zur Qualitätsentwicklung,
  • zur Gewinnung von Waldorflehrern,
  • zur Aus- und Fortbildung von Waldorflehrern
  • zur pädagogischen Forschung im Bereich der Waldorfpädagogik

Förderdarlehen
Die Waldorf-Stiftung vergibt Förderdarlehen an Mitgliedseinrichtungen des Bundes der Freien Waldorfschulen. Die Stiftung hat derzeit ihr gesamtes Stiftungsvermögen an Waldorfeinrichtungen ausgeliehen und ist daher auch nicht am Kapitalmarkt tätig.

Zur Antragsstellung
Förderanträge können formlos gestellt werden. Der Antrag sollte eine knappe Projektbeschreibung und ggf. einen Finanzierungsplan für das Projekt enthalten.
Gefördert werden nur Projekte für gemeinnützige Einrichtungen.

Anträge sind zu richten an:
Waldorf-Stiftung
Wagenburgstraße 6
70184 Stuttgart
waldorfstiftung@waldorfschule.de

Die Anträge sind möglichst per E-Mail einzureichen.