Fördergrundsätze
Die Waldorf-Stiftung setzt sich folgende Richtlinien für die Vergabe von Förderdarlehen, die Ausschüttung der Erträge sowie die Einrichtung von Fonds:
- Die Waldorf-Stiftung vergibt aus ihrem Vermögen Darlehen für Investitionen, vorrangig Baumaßnahmen.
- Die Darlehen sind unbesichert und nachrangig.
- Derzeit gilt ein Höchstbetrag von 400.000 €. Die Laufzeit beträgt in der Regel fünf im Einzellfall auch zehn Jahre, mit der Option einer Verlängerung.
- Die Verzinsung orientiert sich an marktüblichen Zinsen.
- Die Darlehen gehen vorzugsweise an Schulen und Seminare, die Mitglied im Bund der Freien Waldorfschulen sind. Es können aber auch Einrichtungen im Umfeld des Bundes der Freien Waldorfschule unterstützt werden.
Vergaberichtlinien für die Ausschüttungen
Das Kuratorium der Stiftung berät in der Regel nur zwei Mal im Jahr (meist April/Mai und Oktober/November) über die vorliegenden Förderanträge.
Über Anträge bis 5 TEUR kann in der Regel kurzfristiger entschieden werden.
Gefördert werden Initiativen und Projekte,
- die für oder von Waldorfschüler:innen entwickelt wurden und in denen der kreative Ansatz der Waldorfpädagogik zum Ausdruck kommt,
- die die Arbeitssituation an den Schulen oder Kindergärten verbessern,
- die Innovation befördern,
- zur Qualitätsentwicklung,
- zur Gewinnung von Waldorflehrer:innen,
- zur Aus- und Fortbildung von Waldorflehrer:innen,
- zur pädagogischen Forschung im Bereich der Waldorfpädagogik.
Bauvorhaben und Sanierungsmaßnahmen werden in der Regel nicht direkt durch Zuwendungen gefördert. Ausgenommen sind Bauvorhaben der Lehrer:innenseminare. Eine Förderung kann durch die Vergabe von nachrangigen Förderdarlehen der Waldorf-Stiftung erfolgen, s.o.
Einrichtung von Stiftungsfonds
Auf Wunsch von Stiftern können themenbezogene Stiftungsfonds eingerichtet werden.