Fördergrundsätze

Richtlinien

Die Waldorf-Stiftung setzt sich folgende Richtlinien für die Vergabe von Förderdarlehen, die Ausschüttung der Erträge sowie die Einrichtung von Fonds:

Vergaberichtlinien für Förderdarlehen

  • Die Waldorf-Stiftung vergibt aus ihrem Vermögen Darlehen für Investitionen, vorrangig Baumaßnahmen. 
  • Derzeit gilt ein Höchstbetrag von 400.000 €. Die Laufzeit beträgt in der Regel fünf Jahre mit der Option einer Verlängerung.
  • Die Verzinsung orientiert sich an marktüblichen Zinsen.
  • Die Darlehen gehen vorzugsweise an Schulen und Seminare, die Mitglied im Bund der Freien Waldorfschulen sind. Es können aber auch Einrichtungen im Umfeld des Bundes der Freien Waldorfschule unterstützt werden.

Vergaberichtlinien für die Ausschüttungen

Meist zwei Mal im Jahr (etwa April/Mai und Oktober/November) entscheidet das Kuratorium in einer Sitzung über die Ausschüttung der Stiftungserträge. 

Gefördert werden Initiativen und Projekte, 

  • die für oder von Waldorfschüler:innen entwickelt wurden und in denen der kreative Ansatz der Waldorfpädagogik zum Ausdruck kommt,
  • die Innovation befördern, 
  • zur Qualitätsentwicklung, 
  • zur Gewinnung von Waldorflehrer:innen,
  • zur Aus- und Fortbildung von Waldorflehrer:innen,
  • zur pädagogischen Forschung im Bereich der Waldorfpädagogik.

Bauvorhaben und Sanierungsmaßnahmen werden in der Regel nicht direkt durch Zuwendungen gefördert. Ausgenommen sind Bauvorhaben der Lehrer:innenseminare. Eine indirekte Förderung kann durch die Vergabe von nachrangigen Förderdarlehen der Waldorf-Stiftung erfolgen, s.o.

Einrichtung von Stiftungsfonds

Auf Wunsch von Stiftern können themenbezogene Stiftungsfonds eingerichtet werden.